Allgemeine
Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten ab dem 07.11.2020 für das K5 Leitertraining bzw. das K5 Methodentraining. Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind gemeinsam die Kirche für Oberberg e.V. und das Forum Wiedenest e.V. in Kooperation mit IGW International. Die Teilnehmer des K5 Leitertrainings bzw. des K5 Methodentrainings werden als Leistungsnehmer bezeichnet. K5 Standorte sind solche Orte, welche sich als Liveübertragungsstandorte beim K5 Leitertraining angemeldet haben. Die 2-tägigen Seminare des K5 Methodentrainings werden als Module bezeichnet. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Angebote auf dieser Website, sowie offiziellem K5 Printmaterial.

In einigen Fällen wird auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt. Alle Informationen und Angebote auf dieser Webseite und dem offiziellen Printmaterial gelten stets unabhängig vom Geschlecht, es sei denn, es wurde spezifisch für ein Geschlecht konzipiert und ausgeschrieben.

Diese AGBs gelten für alle Leistungsnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz und für Leistungsnehmer in grenznahen und vom K5 Leitertraining Schweiz verwalteten K5 Standorte in Deutschland und Österreich. Diese AGBs gelten nicht für alle anderen Leistungsnehmer in Deutschland und Österreich (AGB unter: https://k5-leitertraining.de/legal/agb/).

Anschrift Kirche für Oberberg e.V.
Kölner Str. 94, 51702 Bergneustadt

Anschrift Forum Wiedenest e.V.*
Eichendorffstr. 2, 51702 Bergneustadt

Anschrift IGW International**
Josefstr. 206, 8005 Zürich

* für Briefpost an das K5 Methodentraining zu verwenden.
** für Briefpost an das K5 Leitertraining Schweiz zu verwenden.

ALLGEMEIN

  1. Der Vertragsabschluss beim K5 Leitertraining bzw. K5 Methodentraining kommt über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Leistungsgeber zustande.
  2. Dem Leistungsnehmer steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu und er kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen, solange noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Um das Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der Leistungsnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. (Postadresse siehe oben, E-Mail: info@k5-leitertraining.ch bzw. info@k5-methodentraining.de )
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
  3. Folgen des Widerrufs: Wenn der Leistungsnehmer seinen Vertrag widerruft, hat der Leistungsgeber alle Zahlungen, die er vom Leistungsnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
  4. Dem Leistungsnehmer ist es untersagt, jegliche Inhalte, Aufzeichnungen, Zugangsdaten und Materialien des K5 Leitertrainings – egal ob modifiziert oder original – zu verbreiten, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder auf sonstige Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (z.B. USB-Stick, CD, E-Mail, Website sowie sämtliche andere Medien), es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Leistungsgebers vor. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Modulunterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.
  5. Der Leistungsgeber wird bei der inhaltlichen Gestaltung des K5 Leitertrainings bzw. K5 Methodentrainings nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten.
  6. Der Leistungsgeber behält sich vor, angekündigte Trainer, Referenten, Künstler etc. auch kurzfristig zu ändern. Dies ist kein Kündigungsgrund.
  7. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen des Leistungsgebers unter Umständen Live-Musik, Stroboskop-Effekte und andere Spezial-Effekte verwendet werden.
  8. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen für Veranstaltungen (im Präsenzmodus) behält sich der Leistungsgeber vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Leistungsnehmer vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
  9. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Auflistungen bei der Anmeldung auf k5-leitertraining.ch bzw. www.k5-methodentraining.de
  10. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Leistungsgeber haftet nicht für Ansprüche, die an den K5 Standorten bzw. Veranstaltungsorten des K5 Methodentrainings geltend gemacht werden. Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für minderjährige Teilnehmer.

Wenn das K5 Leitertraining bzw. das K5 Methodentraining in Räumlichkeiten von anderen Eigentümern als der Kirche für Oberberg e.V. oder Forum Wiedenest e.V. stattfinden, so sind diese für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsbestimmungen und Hygienevorschriften verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz des Leistungsgebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Leistungsgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind.

Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungs- und persönliches Material etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

DATENWEITERGABE

Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kundendaten gespeichert werden. Anmeldungen für die Teilnahme an einem K5 Standort werden an die verantwortlichen Standortleiter weitergeleitet und können dort auch gespeichert und im notwendigen Rahmen genutzt werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.k5-leitertraining.ch/legal/datenschutz

FOTOS UND VIDEOS

Das K5 Leitertraining bzw. K5 Methodentraining beabsichtigt bei Veranstaltungen Fotos und Videos anzufertigen und kann diese auf Webseiten, auf sozialen Medien (Facebook, Instagram, etc.) und für Drucksachen bzw. Filme zu veröffentlichen.

Fotos und Videos können Mitarbeitern und Helfern von K5 zur Verfügung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden.

ERGÄNZUNGEN FÜR DAS K5 LEITERTRAINING

  1. Das K5 Leitertraining wird als ein 12-monatiges Abonnement bezogen, welches sich immer automatisch um 12 Monate verlängert (entspricht der Mindestlaufzeit). Im Abonnement sind immer drei K5 Trainingstage und die K5 Leiterkonferenz in der Schweiz inbegriffen (für mehr Infos siehe www.k5-leitertraining.ch/training/faqs), sowie Zugriff auf die Inhalte der K5 Online Mediathek im bezahlten Zeitraum. Im Falle, dass die K5 Leiterkonferenz nicht stattfinden kann (z.B. wegen Covid-19 Beschränkungen), wird ein vierter K5 Trainingstag angeboten, welcher dann im Preis inbegriffen ist.
    1. Der Leistungsnehmer hat keine Ansprüche auf eine Rückerstattung auf Teile seiner Teilnehmergebühr, falls er kein Ticket für die K5 Leiterkonferenz mehr erwerben konnte, z.B. weil sie ausverkauft ist, da er automatisch Zugang zu den gesamten Aufzeichnungen, sowie allen Materialien der Leiterkonferenz erhält. Das gleiche gilt für das Nichterscheinen bei einem K5 Trainingstag oder K5 Leiterkonferenz.
    2. Die Inhalte der Mediathek, die innerhalb eines Abonnementzeitraums liegen, bleiben auch nach Kündigung des Abonnements verfügbar, jedoch werde keine neuen Inhalte zur Verfügung gestellt.
    3. Auch wenn innerhalb der 12 Monate durch die K5 Kalenderplanung weniger oder mehr als drei Trainingstage und eine Leiterkonferenz bzw. der vierte Trainingstag liegen, so wird das Abonnement automatisch um die Tage bis zum vierten K5 Event verlängert oder verkürzt, sodass immer genau vier K5 Events in einem K5 Abonnement innbegriffen sind.
    4. Bei einem Abonnement, welches am gleichen Datum (Tag) eines Trainingstags bzw. Leiterkonferenz abgeschlossen und bezahlt wird, zählt dieses K5 Event als erstes K5 Event innerhalb des Abonnements. Abonnements, die ab dem darauffolgenden Tag abgeschlossen und bezahlt werden, haben kein Zugang zu dem K5 Event vom Vortag, sondern fangen ihr erstes K5 Event im nächsten Quartal an.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Enddatum des Abonnements. Für Leistungsnehmer im alten K5 System ohne Jahresabonnement ist die Kündigungsfrist der 30. November des aktuellen Jahres für ein Leistungsende am 31. Dezember des aktuellen Jahres.
  3. Ein Abonnement ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
  4. Die Abrechnung des Abonnements wird im Auftrag des K5 Leitertraining von der FRITZ+WALL GbR (Cvents) durchgeführt.
  5. Ab dem 13. Trainingstag bzw. nach neun Trainingstagen und drei Leiterkonferenzen (also frühstens nach 36 Monaten) wird die Abonnement-Gebühr des Leistungsnehmers automatisch um 50% des aktuellen Normalpreises reduziert. Ermäßigte Leistungsnehmer hingegen erhalten einen 55% Rabatt auf den aktuellen Normalpreis. Diese Trainingstage müssen nicht in einem Stück absolviert worden sein, eine Anrechnung früherer K5 Trainingstage ist möglich (bitte bei info@k5-leitertraining.ch melden und Nachweis vorlegen).
  6. Als „ermässigt“ gelten folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Auszubildende, ein Ehepartner. Der Leistungsgeber behält sich vor einen Nachweis einzufordern. Für Leistungsnehmer aus der Kirche für Oberberg e.V. gelten gesonderte Regelungen, welche innerhalb der Gemeinde bekannt sind. Das Mindestalter für eine K5 Teilnahme ist 16 Jahre, eine unterschriebene Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
  7. Ein Wechsel zwischen K5 Standorten ist jederzeit möglich und kann im Benutzerkonto des Teilnehmers eingestellt werden. Ein Wechsel von oder zum Live Standort „Forum Wiedenest / Oberberg“ ist nur zum nächsten Abonnement-Jahr möglich. Sollte aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Pandemie) die physische Teilnahme am Live-Standort „Forum Wiedenest / Oberberg“ nicht möglich sein, wird dem Leistungsnehmer der anteilige Differenzbetrag zu einem Livestream Standort rückerstattet.
  8. K5 Livestream Standorte können eigenständig eine kleine Gebühr von K5 Teilnehmern einfordern, z.B. für lokale Verpflegung oder Gebäudenutzung. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Leistungsgebers.
  9. Für die K5 Leiterkonferenz erfolgt eine separate Anmeldung und ergänzenden AGBs, welche auf der Anmeldeseite veröffentlich werden.

ERGÄNZUNGEN FÜR DAS K5 METHODENTRAINING

  1. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, Flyer, Prospekte).
  2. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschliesslich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Moduls) können vor oder während der Durchführung des Moduls vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Modul in seinem Kern nicht völlig verändern. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
  3. Als „ermässigt“ gelten folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Auszubildende, K5 Alumni. Der Leistungsgeber behält sich vor einen Nachweis einzufordern. Das Mindestalter für eine K5 Teilnahme ist 16 Jahre, eine unterschriebene Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
  4. Ein Wechsel zwischen angebotenen Modulen des K5 Methodentrainings ist nicht zulässig.
  5. Die Bezahlung des Moduls muss nach Eingang der Rechnung und dem aufgeführten Zahlungsziel erfolgen. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Modulgebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Module, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.
  6. Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
  7. Nach Beendigung des Moduls erhält der Leistungsnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Modul.
  8. Stornokosten: Die Information über die Nichtteilnahme bedarf der Schriftform und muss mindestens 21 Tage vor dem Modulstart eingehen, um eine 100% Erstattung zu erhalten. Ab dem 20. Tag vor Modulstart werden 50% der Modulgebühren einbehalten.
  9. Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
  10. Das K5 Methodentraining ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Modultrainers, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsschutzes aufgrund einer Pandemie, z.B. Covid-19) Modulveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Der Leistungsnehmer wird unverzüglich in Textform benachrichtigt. Fällt ein Modul ersatzlos aus, werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. K5 Methodentraining behält sich das Recht vor, die Entscheidung im Einzelfall zu prüfen. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegen das K5 Methodentraining, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

Stand: 22.02.2021